Behandlungspflege

§ SGB V häusliche Krankenpflege

Behandlungspflege


Behandlungspflege geschieht nach dem § SGB V häusliche Krankenpflege. Das bedeutet, wenn Ihr behandelnder Arzt Therapien oder Maßnahmen verordnet, die Sie alleine nicht durchführen können, übernehmen wir das für Sie. Dazu gehört unter anderem das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Anlegen von Wundverbänden, Medikamente vorbereiten und verabreichen usw. Wir übernehmen auch die Versorgung und Betreuung von Port- und Stoma-Patienten. Die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse vollständig, insofern Sie zuzahlungsbefreit sind.



Über uns

Manchmal ist etwas Zeit zum Zuhören hilfreicher, als alles andere, denn es schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist wiederum die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen den zu Pflegenden, ihren Angehörigen und unseren Mitarbeitern. Das ist unsere Überzeugung und wir gestalten unsere Arbeit danach.

Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und sind immer bemüht, sich neben der Pflege auch um ihre alltäglichen Sorgen und Nöte zu kümmern.

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Beratungstermin!


Kontakt

Pflegedienst Schönfeld

Inhaber: Ulrich Becker
Liegaerstr. 28
01561 Schönfeld

Telefon: 03 52 48/ 88 94 55
Fax: 03 52 48/ 88 94 57
Tel. Schipkau: 03 57 54/ 73 96 11

24h Erreichbar: 01 52/ 59 14 56 31

E-Mail: pflege@pd-schoenfeld.de