Seit Beginn des Jahres 2017 erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegrad 125€ für sogenannte „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Der Begriff klingt schwierig aber ein Stück weiter unten können Sie erfahren, was es damit auf sich hat. Dieses Geld kann jedenfalls nicht an Sie ausgezahlt werden, sondern nur von zugelassenen Einrichtungen (zum Bsp. unserem Pflegedienst) oder Personen mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation in Rechnung gestellt werden.
Manchmal ist etwas Zeit zum Zuhören hilfreicher, als alles andere, denn es schafft Vertrauen. Und Vertrauen ist wiederum die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit zwischen den zu Pflegenden, ihren Angehörigen und unseren Mitarbeitern. Das ist unsere Überzeugung und wir gestalten unsere Arbeit danach.
Unsere Mitarbeiter nehmen sich Zeit für Sie und sind immer bemüht, sich neben der Pflege auch um ihre alltäglichen Sorgen und Nöte zu kümmern.
Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Beratungstermin!
Telefon: 03 52 48/ 88 94 55
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